Wanderordnung

  1. Beteiligung an den Wanderungen
    Alle Wanderungen und Veranstaltungen werden rechtzeitig durch Aushang und durch Presse bekannt gegeben. Sie finden bei jeder Witterung statt, können aber hierdurch verkürzt werden. Gäste sind zu allen Veranstaltungen herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist in der Regel kostenlos.

  2. Organisation und Führung der Wanderung
    Der Wanderführer oder dessen Vertreter trifft alle Vorbereitungen für die Wanderung und deren Durchführung. Es ist diesem überlassen, markante Punkte anzugehen, welche nur unwesentlich vom normalen Streckenverlauf abweichen. Wichtig ist es, dass der Wanderführer ortskundig ist, anderenfalls kann dies durch eine Vorwanderung geschehen. Er bestimmt ebenfalls die Ruhepausen und Rastplätze. Ein Voreilen ist zu vermeiden. Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, hat dies dem Wanderführer mitzuteilen. Bei etwa auftretenden Unstimmigkeiten während der Wanderung wende man sich an den Wanderführer.

  3. Haftung und Haftpflichtversicherung
    Die dem Hauptverein gemeldeten Mitglieder sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen (Wanderungen, Reisen, Führungen, Naturpflege usw.) unfall- und haftpflichtversichert. Für eine eingeschränkte Anzahl aktiver Mitglieder besteht über die Ortsgruppe eine zusätzliche Unfallversicherung.
    Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unfällen wird vom Wanderfreund tatkräftige Hilfe bei der Bergung und Betreuung verunglückter erwartet und um Unterstützung des Wanderführers gebeten. Durch Antritt der Reise oder Wanderung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.

  4. Benutzung von Verkehrsstraßen
    Verkehrsstraßen überquere man rechtwinklig zur Straße, benutze den Gehweg, weiche rechts aus, überhole links, benutze auf offener Landstraße die linke Fahrbahnseite und wandere einzeln hintereinander.

  5. Schutz von Natur und Landschaft
    Das Rauchen im Wald ist zu unterlassen. Es ist in der zeit vom 1.3. bis 31.10. gesetzlich verboten. Untersagt ist auch das Abpflücken geschützter Pflanzen und Blumen. Mitgeführte Hunde sollten grundsätzlich an der Leine geführt werden. Bei Vennwanderungen ist das Mitführen von Hunden grundsätzlich verboten.  Schonungen dürfen nicht durchwandert werden. Bei Wanderungen im Ausland ist den dortigen Gesetzen Folge zu leisten. Hier ist der Personalausweis erforderlich. An Rastplätzen sind keine Überreste zurückzulassen.

  6. Kleidung und Verpflegung
    Eine den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung ist erbeten. Unzweckmäßige Kleidung erschwert das Wandern. Bei Vennwanderungen wird festes Schuhwerk oder Gummistiefel empfohlen.

    In der Regel wird unterwegs aus dem Rucksack gelebt. Bei einer vorgesehenen Einkehr wird dies vorher bekannt gegeben.

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